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Reifenstapeln - das Spiel


Reifen u. Kfz-Service
Hinrich Goes

Dieselstr. 20, 26607 Aurich

Tel.: 0 49 41 - 7 26 26
Fax: 0 49 41 - 7 26 95

Gewerbegebiet Nord
Aurich Ostfriesland

 

Kompetente Autowerkstatt

Kfz - Service
Kfz - Wartung
Kfz -
Reparatur



 

TÜV - Hauptuntersuchung HU Abgasuntersuchung AU

Wir führen für Sie die Haupt- und Abgasuntersuchung (HU und AU) kompetent und zuverlässig durch.

Verkehrssicherheit und Umweltschutz - unter anderem diese Ziele verfolgt der Gesetzgeber mit der Haupt- und Abgasuntersuchung (HU und AU), zu der Sie Ihr Fahrzeug regelmäßig vorfahren müssen.

So ist zum Beispiel ein Auto in der Regel alle zwei Jahre für die Hauptuntersuchung fällig, bei der die Experten Bremsen, Beleuchtung und Co. ordentlich auf den Zahn fühlen - zu Ihrer Sicherheit. Bei der Abgasuntersuchung haben die Experten übrigens nicht nur die Umwelt im Blick. Ein übermäßiger Schadstoff-Ausstoß kann beispielsweise auf einen Defekt am Fahrzeug hinweisen, der Sie übermäßig viel Kraftstoff kostet.

 

 Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung

Tel.: 04941 72626

Termine:
 Dienstag, Donnerstag und Freitag

Das Wichtigste zu HU/AU im Überblick

  • Seit 1. Dezember 1999 gilt für die HU die so genannte Rückdatierung: Wer also beispielsweise sein Fahrzeug im November zur HU vorführen muss, sie jedoch erst im Januar durchführen lässt, bekommt die neue Plakette rückwirkend für November erteilt. Natürlich können Sie die HU auch vorziehen, wenn etwa die Untersuchung noch ein halbes Jahr Zeit hat, das Auto aber mit dem begehrten Zusatz „TÜV neu“ verkauft werden soll.
     

  • Der Halter eines Kraftfahrzeugs hat die festgestellten Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats beheben zu lassen.
     

  • Der Halter muss den Untersuchungsbericht der HU mindestens bis zur nächsten HU aufbewahren. Nicht vorgeschrieben ist, dass der Halter den Untersuchungsbericht bei jeder Fahrt dabei hat. Das gilt auch für die AU.
     

  • Für den Fall, dass der Prüfbericht einmal verloren geht, hat der TÜV für Sie eine einfache Regelung: Mit Fahrzeugschein oder -brief (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und II) beim nächsten TÜV Service-Center vorbeikommen, dort wird eine Zweitschrift des Prüfberichts gefertigt.
     

  • Wohnmobile bis 3,5 Tonnen werden wie Personenkraftwagen behandelt. Bei erstmals in den Verkehr kommenden Fahrzeugen ist die Haupt- und Abgasuntersuchung nach 36 Monaten, danach alle 24 Monate durchzuführen. Wohnmobile über 3,5 bis 7,5 Tonnen müssen in den ersten sechs Zulassungsjahren alle zwei Jahre zur technischen Untersuchung. Ab dem siebten Zulassungsjahr fällt dann wieder eine jährliche Hauptuntersuchung an.
     

  • Bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins zur HU/AU droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 40 Euro sowie im Höchstfall 1 Punkt in Flensburg. Das Verwarnungsgeld hat übrigens nichts mit dem TÜV zu tun und wird nicht etwa "automatisch auf die Hauptuntersuchung draufgerechnet".

Wünschen Sie mehr Informationen oder ein Angebot?   Rufen Sie uns einfach an ! Tel.: 04941 72626






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