|
Kompetente Autowerkstatt
Kfz - Service
Kfz - Wartung
Kfz -
Reparatur |

|
|
TÜV - Hauptuntersuchung HU Abgasuntersuchung AU
Wir führen
für Sie die
Haupt- und
Abgasuntersuchung (HU und AU) kompetent und zuverlässig durch.
Verkehrssicherheit und Umweltschutz - unter
anderem diese Ziele verfolgt der Gesetzgeber mit der Haupt- und
Abgasuntersuchung (HU und AU), zu der Sie Ihr Fahrzeug regelmäßig
vorfahren müssen.
So ist zum Beispiel ein Auto in der Regel
alle zwei Jahre für die Hauptuntersuchung fällig, bei der die Experten
Bremsen, Beleuchtung und Co. ordentlich auf den Zahn fühlen - zu Ihrer
Sicherheit. Bei der Abgasuntersuchung haben die Experten übrigens nicht
nur die Umwelt im Blick. Ein übermäßiger Schadstoff-Ausstoß kann
beispielsweise auf einen Defekt am Fahrzeug hinweisen, der Sie übermäßig
viel Kraftstoff kostet.
|
|
Hauptuntersuchung und
Abgasuntersuchung
Tel.: 04941 72626
Termine:
Dienstag, Donnerstag und Freitag |

 |
Das Wichtigste zu HU/AU im Überblick
-
Seit 1. Dezember 1999 gilt für die HU die so
genannte Rückdatierung: Wer also beispielsweise sein Fahrzeug im November
zur HU vorführen muss, sie jedoch erst im Januar durchführen lässt,
bekommt die neue Plakette rückwirkend für November erteilt. Natürlich
können Sie die HU auch vorziehen, wenn etwa die Untersuchung noch ein
halbes Jahr Zeit hat, das Auto aber mit dem begehrten Zusatz „TÜV neu“
verkauft werden soll.
-
Der Halter eines Kraftfahrzeugs hat die
festgestellten Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines
Monats beheben zu lassen.
-
Der Halter muss den Untersuchungsbericht der
HU mindestens bis zur nächsten HU aufbewahren. Nicht vorgeschrieben ist,
dass der Halter den Untersuchungsbericht bei jeder Fahrt dabei hat. Das
gilt auch für die AU.
-
Für den Fall, dass der Prüfbericht einmal
verloren geht, hat der TÜV für Sie eine einfache Regelung: Mit
Fahrzeugschein oder -brief (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und II)
beim nächsten TÜV Service-Center vorbeikommen, dort wird eine
Zweitschrift des Prüfberichts gefertigt.
-
Wohnmobile bis 3,5 Tonnen werden wie
Personenkraftwagen behandelt. Bei erstmals in den Verkehr kommenden
Fahrzeugen ist die Haupt- und Abgasuntersuchung nach 36 Monaten, danach
alle 24 Monate durchzuführen. Wohnmobile über 3,5 bis 7,5 Tonnen müssen in
den ersten sechs Zulassungsjahren alle zwei Jahre zur technischen
Untersuchung. Ab dem siebten Zulassungsjahr fällt dann wieder eine
jährliche Hauptuntersuchung an.
-
Bei einer Überschreitung des Anmelde- oder
Vorführtermins zur HU/AU droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 40 Euro
sowie im Höchstfall 1 Punkt in Flensburg. Das Verwarnungsgeld hat übrigens
nichts mit dem TÜV zu tun und wird nicht etwa "automatisch auf die
Hauptuntersuchung draufgerechnet".
|
Wünschen Sie mehr Informationen oder ein Angebot? Rufen Sie
uns einfach an !
Tel.: 04941 72626 |

Reifen u. Kfz-Service
Hinrich Goes
Dieselstr. 20, 26607 Aurich, Tel.: 0 49 41
- 7 26 26, Fax: 0 49 41 - 7 26 95
Gewerbegebiet Nord - Aurich- Ostfriesland |